Hier sind die Stützen-Abmessungen in Abhängigkeit der gewählten Bemessungsgrundlage und vom gewählten Bemessungsfall einzugeben:
- Bei Rechteckstützen: die kürzere Stützenseite b ≥ a/8. Der Stützenumfang ist auf max. 11 * d begrenzt.
- Bei wandartigen Rechteckstützen: a/8 ≤ b < a/4 erfolgt eine Berechnung mit mehrteiligen Rundschnitten.
- Bei Rundstützen: der Stützendurchmesser ist auf max. 3,5 * d begrenzt.
- Bei Wandenden bzw. Wandinnenecken: die Wanddicke d.